Aufnahmebedingungen, Beiträge, Anmeldung (Stand: Sept 2019)
Die passive Mitgliedschaft im Angelsportverein steht jedermann offen, sie berechtigt zur Teilnahme an allen gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins. Der Jahresbeitrag beträgt für Erwachsene € 20.—und für Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren € 10.—
Eine gemeinsame Mitgliedschaft von Eheleuten gibt es zum ermäßigten Beitrag von € 21.—
und die Familienmitgliedschaft, die alle Kinder bis 18 einschließt, kostet € 28.—
Die Zahl der aktiven Angler ist durch die Zahl der Erlaubnisscheine begrenzt, die für das Vereinsgewässer ausgegeben werden können. Derzeit sind alle 50 Erlaubnisscheine vergeben, so dass Neubewerber nur auf eine Warteliste gesetzt werden können. Bei der Vergabe frei werdender Erlaubnisscheine werden Bewerber mit erstem Wohnsitz in Großwallstadt bevorzugt, jedoch können in beschränkter Zahl auch geeignete auswärtige Bewerber aufgenommen werden.
Bei erstmaliger Erteilung eines Erlaubnisscheins (Aufnahme unter die aktiven Angler: Angelerlaubnis für den Anglersee mit zwei Handangeln, Möglichkeit der Teilnahme an drei Gemeinschaftsangeln zur Ermittlung des Anglerkönigs; der Besitz eines gültigen Fischereischeins ist erforderlich) wird für Erwachsene einmalig eine Seeaufnahme-Gebühr in Höhe von € 150.— fällig; unabhängig davon wird jährlich ein Seebeitrag von € 70.— erhoben.
Neben ihrem Beitrag leisten die „Aktiven“ eine Anzahl von Arbeitsstunden für den Verein; sind es im Jahr zehn Stunden (See/Hütte) zuzüglich fünf Stunden beim Fischfest, auch Auf- und Abbau. Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit € 11.—pro Stunde in Rechnung gestellt.
Jugendliche unter 18 Jahren bezahlen keine Seeaufnahmegebühr. Sie können mit dem ohne Prüfung erhältlichen Jugend-Fischereischein die vom Jugenwart angebotenen gemeinschaftlichen Angeltermine wahrnehmen und auch jederzeit unter Aufsicht eines Erlaubnisinhabers mit einer Handangel im See angeln. Sie bezahlen jährlich € 30.– Seebeitrag.
Spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die Mitgliedschaft als Jugendlicher. Bisherige Jugendliche werden besonders bevorzugt bei den „Aktiven“ aufgenommen, wenn sie nach erfolgreicher Ablegung der Fischerprüfung einen gültigen Fischereischein erworben haben. Die dann fällige Seeaufnahmegebühr ermäßigt sich für jedes Jahr Vereinsmitgliedschaft als aktiver Jugendangler um 20%.
Bisherige Jugendliche, die nicht zu den Aktiven wechseln, werden als passive Mitglieder weitergeführt.
Alle Beitragszahlungen erfolgen per Bankeinzug.
Download Aufnahmeantrag